Wednesday, September 23, 2015

Ein Jobcenter muss Leistungsempfängern kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren.

Ein Jobcenter muss Leistungsempfängern kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/894800/urteil-jobcenter-kuenstlicher-befruchtung-aussen.html?utm_content=bufferdc20e&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer