Thursday, September 24, 2015

Arbeitsamt muss Kosten für künstliche Befruchtung bei Hartz-IV-Empfängerin nicht übernehmen.

Arbeitsamt muss Kosten für künstliche Befruchtung bei Hartz-IV-Empfängerin nicht übernehmen. Grundrechte nicht betroffen, entscheidet das Sozialgericht.
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