Wednesday, November 28, 2007

Der Beginn des Lebens, rechtlich betrachtet

Geklagt hatte die Angestellte einer Konditorei in Salzburg. Ihr Hausarzt hatte sie Anfang März 2005 für eine künstliche Befruchtung krankgeschrieben. Drei Tage vor dem geplanten Embryotransfer erhielt die Mitarbeiterin jedoch von der Konditorei eine Kündigung. Den folgenden Streit um Lohn und Kündigungsschutz legte der österreichische Oberste Gerichtshof dem EuGH vor.

Dieser erhielt nun ein Rechtsutachten zu diesem Fall: Nach dem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten gilt der besondere Kündigungsschutz für werdende Mütter erst ab dem Transfer befruchteter Eizellen in die Gebärmutter. Allerdings sei eine Kündigung dennoch rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber von dem geplanten Eingriff weiß und der Schwangerschaft noch zuvorkommen will. Das Urteil wird für Anfang kommenden Jahres erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in der Regel (Az. C-506/06).

Das Gutachten erhebt jedoch nicht den Anspruch, den biologischen Zeitpunkt zu definieren, an dem eine Schwangerschaft beginnt, sondern zieht sich auf eine Antidiskriminierungs-Argumentation zurück: Demnach sei eine Kündigung nicht erst wegen einer bestehenden, sondern auch schon mit Blick auf eine mögliche oder erwartete Schwangerschaft rechtswidrig. Aus diesem Grund schlägt der Rechtsgutachter vor, die österreichischen Gerichte müssten prüfen, ob die Konditorei von der geplanten künstlichen Befruchtung wusste. Die Beweislast für diskriminierungsfreie Kündigungsgründe liege beim Arbeitgeber.

Fortsetzung: Wann beginnt die Schwangerschaft? » Recht » Kinderwunsch-News.

Wednesday, October 24, 2007

Katholische Kirche gegen künstliche Befruchtung







Rom gegen künstliche Befruchtung, für natürliche Methoden
Javier Lozano Barragan
Die katholische Kirche begrüsst laut dem
vatikanischen Gesundheitsminister Kardinal Javier Lozano Barragan alle medizinischen Fortschritte, die im Einklang mit der katholischen Lehre den Wunsch kinderloser Ehepaaren nach Nachwuchs verwirklichen. Künstliche Befruchtung komme nach kirchlichen Vorstellungen jedoch nicht in Frage, betonte der Kardinal am 12. Oktober bei einer römischen Konferenz zum Thema "Fruchtbarkeit aus katholischer Sicht". Die "Würde der Frau" müsse oberstes Kriterium für Ehepaare sein, die nach medizinischer Hilfe suchen, um Nachwuchs zu bekommen.

Saturday, October 06, 2007

Fehlbildungen bei ICSI: Risiko durch die Eltern, nicht durch die Behandlung

In der Studie wurde die Gesundheit von 3000 Kindern, die aus Schwangerschaften nach ICSI geboren wurden, mit dem Zustand von 8000 Kindern verglichen, die spontan gezeugt wurden. Die Untersuchung hat Professor Michael Ludwig vom Hamburger Endokrinologikum auf dem Deutschen Urologen-Kongress in Berlin vorgestellt.


Der Anteil schwerer Fehlbildungen betrug bei den mit ICSI gezeugten Kindern etwas über 7 Prozent und lag damit etwa 20 Prozent höher als bei den spontan gezeugten Kindern mit 6 Prozent schweren Fehlbildungen. Anders ausgedrückt: Jedes 15. Kind aus einer spontanen Zeugung und jedes 12. Kind nach ICSI hat eine Fehlbildung. "Diesen Unterschied sehen wir auch bei Kindern, die mit Hilfe einer IVF gezeugt wurden", sagte Ludwig in Berlin.


Das etwas höhere Risiko von Fehlbildungen habe wahrscheinlich nichts mit der Technik der beiden Verfahren IVF beziehungsweise ICSI zu tun, so der Reproduktionsmediziner. Das erhöhte Risiko liege wohl eher darin begründet, dass eine eingeschränkte Fertilität schon von sich aus eine erhöhte Fehlbildungsrate der Kinder zur Folge habe. "Wir wissen, dass auch Kinder von Paaren, die länger als zwölf Monate erfolglos versucht haben, ein Kind zu bekommen, eine erhöhte Fehlbildungsrate haben, wenn der Kinderwunsch dann schließlich in Erfüllung geht", so Ludwig.


Insgesamt sei die ICSI eine sehr gute Therapieoption bei männlicher Subfertilität. Sie sei allerdings nicht besser als die konventionelle IVF, auch wenn mitunter das Gegenteil behauptet werde. Den betreffenden Paaren sollte auf jeden Fall klar gemacht werden, dass auch eine erfolglose ICSI oder IVF nicht bedeutet, dass überhaupt keine Chance auf ein Kind besteht: "Wir wissen mittlerweile, dass 10 bis 15 Prozent der Paare in den fünf Jahren nach einer frustranen ICSI doch noch ein Kind bekommen", so Ludwig.

Tuesday, September 25, 2007

50% der Kosten müssen weiterhin getragen werden

Kassel – Unfruchtbare Paare haben keinen Anspruch auf die Erstattung der vollen Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die Begrenzung auf 50 Prozent ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. (Az: B 1 KR 6/07 R)


Damit wies das BSG die Klage einer 37-jährigen Frau und ihres 43-jährigen Ehemannes aus Baden-Württemberg ab. Das Paar kann aus medizinisch nicht geklärten Gründen keine Kinder bekommen. Auf Antrag bewilligte die Krankenkasse drei Versuche für eine künstliche Befruchtung. Wie gesetzlich vorgesehen begrenzte sie aber die Kostenübernahme auf 50 Prozent der insgesamt 9.000 Euro.


Mit seiner Klage argumentierte das Paar, dies sei eine verfassungswidrige Benachteiligung Behinderter. Zudem laufe die Kostenbegrenzung auf eine Diskriminierung sozial Schwacher hinaus. Ohne Erfolg: Ein Recht auf volle Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung „lässt sich aus den Grundrechten nicht ableiten“, urteilte das BSG. 


Bereits im Mai hatten die obersten Sozialrichter auch die für die hälftige Kostenübernahme geltende Altersgrenze von 50 Jahren für den Mann bestätigt. Die Altersgrenze von 40 Jahren für die Frau war damals nicht umstritten.


Hier gefunden

Thursday, August 23, 2007

Eineiige Drillinge entstehen nicht durch künstliche Befruchtung

Bei IVF und ICSI entstehen durch den Transfer häufig Mehrlingsschwangerschaften. Diese sind jedoch immer “mehreiig”, also jedes Kind entwickelt sich aus einem Embryo. Eineiige Drillingschwangerschaften sind extrem selten und haben mit einer Hormonbehandlung nichts zu tun. Kürzlich wurde in Österreich eine Frau von gesunden Drillingen entbunden



Die Wahrscheinlichkeit auf eineiige Drillinge liegt laut Peter Schwärzler, Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe am LKH Feldkirch, bei 1:200 Mio. Es habe sich bei den Drillingen nicht um eine künstliche Befruchtung, sondern um eine "Laune der Natur" gehandelt, so Schwärzler. Am Tag 5 oder 6 der Schwangerschaft habe sich das bisher als Einling existierende Kind dreigeteilt. Dies könne durch äußere Einflüsse wie Medikamente, mechanische Einwirkung oder Strahlung bewirkt werden, im Normalfall werde die Schwangerschaft aber dann nicht weitergeführt. In dem Fall der Drillinge hätten sich alle drei Teile aber normal weiterentwickelt.

Friday, August 10, 2007

IVF-Erfolge in Österreich

In den vergangenen sechs Jahren wurden in Österreich insgesamt 30.201 IVF-Versuche durchgeführt. Die Schwangerschaftsrate pro Follikelpunktion lag im Jahr 2001 durchschnittlich bei 22,8 Prozent und stieg im Jahr 2002 deutlich auf 27,3 Prozent an. Die Rate stieg im Jahr 2003 auf 29,5 Prozent, verringerte sich im Jahr 2004 geringfügig auf 28,9 Prozent, um im Jahr 2005 und 2006 den Höchstwert von 31,1 Prozent zu erreichen.


2006 traten 1.568 Schwangerschaften durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) ein. 2006 konnte zudem mit 31,1 Prozent die bisher höchste Schwangerschaftsrate im IVF-Register verzeichnet werden. Die dokumentierten Geburten verteilten sich zu 75 Prozent auf Einlings-, zu 22 Prozent auf Zwillings- und zu drei Prozent auf Drillingsgeburten, berichtete Gesundheits- und Familienministerin Andrea Kdolsky (V) am Freitag in einer Aussendung.


Via Wissenschaften-Blog

Wednesday, July 25, 2007

Embryo in Chip-Kultur

Japanische Forscher haben eine Mini-"Gebärmutter" auf einem Chip hergestellt. Durch diese Konstruktion überlebten mehr Mäuseembryonen nach einer künstliche Befruchtung als bei der herkömmlichen Methode, berichtet das Magazin "New Scientist" in seiner Ausgabe vom nächsten Samstag. Die winzige Kammer hat einen Durchmessern von zwei Millimetern und ist mit einer Nährlösung gefüllt. Die Gruppe um Teruo Fujii von der Universität von Tokio hat eine Erlaubnis, die Technik auch mit menschlichen Embryonen zu testen. Entsprechende Versuche sollen noch in diesem Jahr beginnen.

Nach Tierversuchen mit dem Minilabor sind die Forscher optimistisch. Von 50 befruchteten Eizellen entwickelten sich 30 in der neuen Umgebung zu frühen Embryonen, heißt es im "New Scientist". Mit dem bisherigen Verfahren seien es nur 26 von 50 gewesen. In einem zweiten Experiment implantierten die Forscher die Embryonen in Mäuseweibchen. Das Resultat: 44 Prozent des Nachwuchses aus der künstlichen Gebärmutter wurden zu gesunden Föten, verglichen mit 40 Prozent bei der herkömmlichen Befruchtung im Reagenzglas.

Chip sorgt für Embryo-Routine
Eine Erklärung ist ebenfalls im "New Scientist" zu lesen. Demnach schafft der Chip mit seinen geregelten Zu- und Abflüssen den Embryonen eine gleich bleibend günstige Umgebung. Im herkömmlichen Verfahren werde das Nährmedium eher stoßweise getauscht, was Änderungen der Temperatur oder des Säuregehalts verursache. Diese Bedingungen lassen sich in dem winzigen Reaktionsraum genau regeln.

Willkommen im Mini-Labor
Die so genannten Lab-on-a-Chip-Systeme verkleinern chemische oder biologische Laboratorien so weit, dass sie mit Bruchteilen eines Milliliters auskommen. Die Flüssigkeiten strömen durch feine Kanäle und lassen sich dabei gut untersuchen und kontrollieren. Chemie- und Biotechnik-Firmen nutzen solche Chips routinemäßig

Wednesday, July 11, 2007

Fetozid als Folge des Embryonenschutzgesetzes

Im Jahre 2004 sind in Deutschland 222 in vitro erzeugte Embryonen später im Mutterleib getötet worden. Das hat die Auswertung von Daten aus dem deutschen IvF-Register ergeben.

Das Ergebnis sei eine unbeabsichtigte Folge des in Deutschland derzeit geltenden Embryonenschutzgesetzes (ESG), kritisierten Reproduktionsmediziner bei der Tagung der Europäischen Gesellschaft für Fortpflanzungsmedizin in Lyon.

Denn nach dem Gesetz müssen alle im Reagenzglas gezeugten Embryonen in die Gebärmutter übertragen werden. Das sind häufig drei Embryonen, sagte Professor Ricardo Felberbaum vom Klinikum Kempten zur "Ärzte Zeitung".

Aufgrund des bei Mehrlingsschwangerschaften erhöhten Risikos für Komplikationen wie Frühgeburten wird vor allem bei Drillingen gelegentlich ein Fetus getötet, um die Überlebenschancen für die anderen Kinder zu erhöhen. Das geschieht meist um die zwölfte Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt seien die Feten bereits schmerzempfindlich, so Felberbaum.

Wie viele in vitro gezeugte Kinder tatsächlich im Mutterleib getötet werden, wurde nach Angaben von Felberbaum erstmals in Frankreich untersucht. Hier wurden 2003 etwa 160 IvF-Feten in utero getötet. Daraufhin wurden auch für Deutschland Daten erhoben, und zwar für 2004: Es gab 222 Fetozide bei IvF-Kindern. Das ist nach Angaben von Felberbaum nicht akzeptabel. Er plädiert für eine umfassende Änderung des ESG, um solche Auswüchse zu verhindern.

Friday, July 06, 2007

Präimplantationsdiagnostik verschlechert die Schwangerschaftsraten

Die Entnahme einzelner Zellen aus einem frühen Embryo zur Präimplantationsdiagnostik ist offenbar nicht so ungefährlich für den Embryo, wie dies bisher von Reproduktionsmedizinern angenommen wurde. Eine randomisierte kontrollierte Studie im New England Journal of Medicine (2007; 357: 9-17) belegt eine deutlich verminderte Geburtenrate nach In-vitro-Fertilisation (IVF) und stellt damit eine in den letzten Jahren stark ausgeweitete Variante der Präimplantationsdiagnostik, das Präimplantationsscreening, infrage.

Bei der Präimplantationsdiagnostik suchen die Ärzte gezielt nach genetischen Fehlern, die zu Fehlbildungen oder erblichen Stoffwechselstörungen des Kindes führen würden. Diese Indikationen sind relativ selten. Wesentlich häufiger sind die Anlässe für ein Präimplantationsscreening. Es soll generell die Überlebenschancen des Embryos abschätzen. Diese sind deutlich vermindert, wenn eine Aneuploidie vorliegt. Nur wenige Trisomien oder das Turner-Syndrom sind nämlich lebensfähig.

Die anderen bei der IVF (und wohl auch in der Natur) keineswegs seltenen Chromosomenaberrationen zeigen dagegen einen bevorstehenden Abort an. Diese Embryonen gar nicht erst zu transferieren, sollte nicht nur Trisomien vermeiden, sondern die Erfolgsrate der IVF (oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion) insgesamt erhöhen, argumentieren die Reproduktionsmediziner, wenn sie die zwischen 3.000 und 5.000 US-Dollar teure Methode anbieten oder sogar von informierten Frauen mit Kinderwunsch dazu gedrängt werden.

Doch die von Sebastiaan Mastenbroek von der Universität Amsterdam und Mitarbeitern durchgeführte Studie konnte die erhofften Vorteile nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil: Von den 206 Frauen, bei denen gezielt aneuploidiefreie Embryonen transferiert wurden, brachten 49 (24 Prozent) wenigstens ein lebendiges Kind zur Welt. In der Vergleichsgruppe von 106 Frauen, bei denen auf ein Präimplantationsscreening verzichtet worden war, waren es dagegen 71 (35 Prozent). Der absolute Unterschied von 11 Prozent bedeutet, dass auf 9 Frauen mit Präimplantationsscreening eine Schwangerschaft weniger zu dem erhofften Ergebnis führt (Number Needed to Treat 9).

Es sei deshalb besser, ganz auf diese Diagnostik zu verzichten, meint der Editorialist John Collins (NEJM 2007; 357: 61-63), wohingegen in der Pressemitteilung der European Society for Human Reproduction and Embryology (ESHRE) noch über die möglichen Ursachen spekuliert wird. Ist die geringere Erfolgsrate wirklich die Folge einer Embryoschädigung durch die Präimplantationsdiagnostik? Oder könnte die Technik, die derzeit nicht alle Chromosomenaberration erfasst, noch nicht ausgereift sein? Oder sollte es bei vielen Embryonen einen Mosaizismus geben?

Was immer die Ursache sein mag, für viele Reproduktionsmediziner bedeuten die Ergebnisse, so sie denn beachtet werden, einen gewissen Verlust auf der Einnahmenseite. Nach Zahlen eines Konsortiums der ESHRE zum Präimplantationsscreening wurden im europäischen IVG-Register im Jahr 2003 mehr als 1.700 IVF-Zyklen nach Präimplantationsscreening durchgeführt. Die wirkliche Zahl könnte höher sein, da nur 50 Zentren ihre Zahlen meldeten. Nach einer jüngsten Umfrage in den USA, an der sich aber nur 45 Prozent der Zentren beteiligten, soll das Präimplantationsscreening dort im Jahr 2005 insgesamt 2.197 Mal durchgeführt worden sein.

Die Indikation dürfte nicht in allen Fällen das Alter der Frau gewesen sein. Das Präimplantationsscreening wird auch jüngeren Frauen nach mehrmaligen Fehlgeburten oder anderen Misserfolgen der IVF (oder ICSI) angeboten. Doch auch hier ist der Sinn der Diagnose durch die jetzigen Ergebnisse infrage gestellt, zumal – einmal mehr – eine Technik eingeführt wurde, ohne sie vorher in Studien ausreichend zu testen.

Wednesday, June 20, 2007

Guter Anlass für eine neue Diskussion

Die Ärztezeitung nimmt die erfreulichen Ergebnisse der PID zum Anlass, erneut eine Diskussion zur PID in Deutschland anzustoßen: "Wenn die Technik der In-vitro-Fertilisation als eine Möglichkeit akzeptiert wird, Paaren den Kinderwunsch zu erfüllen, dann sollte ihnen auch die Möglichkeit nicht verwehrt werden, weitgehend ausschließen zu können, ein Kind mit schwerer genetischer Erkrankung zu bekommen. Das ist einer Abtreibung auf jeden Fall vorzuziehen."

Monday, June 18, 2007

Keine Risiken durch Präimplantationsdiagnostik

Das Untersuchen von Embryos nach genetischen Erkrankungen birgt keine größeren Risiken in sich als eine normale künstliche Befruchtung. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie der Université Libre de Bruxelles gekommen. Das Team um Ingeborg Liebaers analysierte die Daten von 583 Kindern, die nach einer Präimplantationsdiagnostik (PGD) geboren wurden. Es gab immer wieder Sicherheitsbedenken, da das Verfahren noch relativ neu ist und dafür einem rund drei Tage alten Embryo eine Zelle entnommen werden muss. Die Ergebnisse der Studie wurden auf einer Tagung der European Society of Human Genetics jetzt der Öffentlichkeit präsentiert.

563 der 583 untersuchten Kinder kamen lebend auf die Welt. Sie verfügten über ein ähnliches Geburtsgewicht wie jene Kinder, die nach einer normalen künstlichen Befruchtung oder nach einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) geboren wurden. Im Alter von zwei Monaten schienen die Kinder gleich gesund zu sein. Die Anzahl der Geburtsschäden oder der Missbildungen lag ebenfalls in einem vergleichbaren Bereich. Ingeborg Liebaers, die leitende Wissenschaftlerin erklärte, dass jedoch die Sterberate vor der Geburt weiter zu untersuchen sei, da sie höher als bei IVF- und ICSI-Kindern war. Bei den meisten Todesfällen handelte es sich um Mehrfachschwangerschaften, wie Zwillinge oder Drillinge, ein Umstand, der laut der Forscherin wichtig sein könnte.

PGD wurde erstmals 1990 eingesetzt. Befruchtete Eizellen werden auf genetische Krankheiten hin untersucht, damit wie bei einer herkömmlichen künstlichen Befruchtung ein gesunder Embryo eingepflanzt werden kann. In Großbritannien ist PGD bereits für mehr als 50 genetische Erkrankungen zugelassen.

Wednesday, June 06, 2007

Immer mehr Länder erlauben die Präimplantationsdiagnostik

Was in Deutschland weiterhin aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 nicht erlaubt ist, wird jetzt - wie bereits in einigen anderen Ländern - auch in Schweden schon bald Realität sein: Die Behörden haben dort erstmals einer Präimplantationsdiagnostik (PID) mit HLA-Typisierung zugestimmt. Bei dieser PID-Methode erfolgt die Auswahl des künstlich gezeugten Embryos in der Kulturschale anhand der Gewebeverträglichkeits-Merkmale HLA (human leukocyte antigen, HLA-Typisierung).

Ausgewählt werden soll in Schweden dabei jetzt ein Embryo nach einer In-vitro-Fertilisation danach, ob seine Blutstammzellen nach der Geburt als Transplantat für seinen kranken Bruder geeignet sind. Der kranke Junge hat Medienberichten zufolge eine Stoffwechselkrankheit.
PID mit HLA-Typisierung wurde 2001 erstmals genutzt

Die Möglichkeit, Embryonen anhand von HLA-Merkmalen auszuwählen, gibt es erst seit wenigen Jahren.

2001 ist die PID mit HLA-Typisierung weltweit erstmals genutzt worden, und zwar in den USA (JAMA 285 / 24, 2001, 3130). Auch damals wollten die Eltern - wegen einer Anämie eines ihrer Kinder - ein gesundes Kind, das dann Knochenmark-Stammzellen spenden konnte. Das erkrankte Kind hatte eine Fanconi-Anämie, eine der am schwersten verlaufenden Formen der angeborenen Blutarmut.

2002 wurde die PID mit HLA-Typisierung auch in Großbritannien erstmals genutzt. Bis dahin durfte die PID - ohne Typisierung - dort lediglich zum Ausschluss schwerer genetisch bedingter Krankheiten angewandt werden.
Auch Test auf nicht genetische Merkmale ist möglich

In Großbritannien entschied 2002 die zuständige Aufsichtsbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), dass die PID mit HLA-Typisierung grundsätzlich genutzt werden dürfe, um genetisch geeignete Blut- oder Gewebespender aus mehreren Embryonen nach einer In-vitro-Fertilisation zu zeugen. Damals hatte eine Familie aus Nottingham um die Erlaubnis gebeten, mit Hilfe der In-vitro-Fertilisation ein als Blut- oder Gewebespender geeignetes Kind zu zeugen. Ein anderes Kind der Familie litt an Beta-Thalassämie. Patienten mit dieser Erkrankung sprechen gut auf die Transplantation von Nabelschnurblut an, in dem Stammzellen enthalten sind.

2003 wurde in Großbritannien schließlich ein weiteres Kind geboren, das als Embryo anhand seiner Gewebemerkmale ausgewählt und in den Uterus übertragen worden war. Zellen seines Knochenmarks sollten für die Therapie seines an Anämie erkrankten Bruders genutzt werden.

Im Gegensatz zur PID mit HLA-Typisierung, bei der also ein Embryo anhand von Gewebemerkmalen ausgewählt wird, ist die PID zur Gen-Untersuchung in Europa bereits in vielen Staaten zugelassen, außer in Schweden und Großbritannien etwa auch in Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Spanien und Ungarn.

Mit einer weiteren PID-Variante ist es möglich, eine nicht genetische Erkrankung zu erkennen, und zwar die Neugeborenen-Anämie durch Antikörper gegen das Rhesusmerkmal. Rhesus-negative Frauen, die von einem Rhesus-positiven Mann ein Kind bekommen, entwickeln Antikörper gegen das Merkmal, wenn auch das Kind Rhesus-positiv ist. Das ist bei etwa zwei Prozent dieser Frauen der Fall und gefährdet die künftigen Feten. Erstmals ist diese PID-Methode Ende 2003 in Australien angewandt worden.

Bei der Methode wurden die Embryonen auf das Rhesus-Merkmal untersucht. Drei der zwölf untersuchten Embryonen waren Rhesus-negativ und wurden in die Gebärmutter übertragen. Die 27jährige Australierin, der die Embryonen in die Gebärmutter übertragen wurden, bekam schließlich ein gesundes, Rhesus-negatives Mädchen. Die Frau hatte bereits ein Kind mit hämolytischer Anämie. Deshalb hatte sie nach In-vitro-Fertilisation die PID-Variante vornehmen lassen.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird dem Embryo üblicherweise eine einzelne Zelle entnommen, und zwar wenn er etwa drei Tage alt ist. Durch die Zellteilungen besteht der Embryo dann aus acht bis zwölf Zellen. Die entnommene embryonale Zelle wird dann genetisch untersucht. Damit soll Paaren geholfen werden, die bereits ein genetisch erkranktes Kind haben oder ein erhöhtes Risiko für die Vererbung schwerer Erbkrankheiten tragen. Statt nur einer Zelle können offenbar auch mehrere Zellen für die Gen-Diagnostik entnommen werden. Eine in einigen Ländern zunehmend praktizierte Alternative bei der PID ist die Biopsie einer Blastozyste - also eines Embryos im Alter von etwa fünf Tagen -, die ebenfalls vor der Implantation in den Uterus vorgenommen wird. Dabei werden zehn Zellen auf einmal entnommen. Für die Gesundheit des Embryos soll das Wissenschaftlern zufolge keinen Unterschied machen.

Sunday, June 03, 2007

Mehrlingsreduktion durch Fetozid vermeiden

In Folge fortpflanzungsmedizinischer Tätigkeit bei sterilen Paaren in Verbindung mit assistierenden Reproduktionstechniken (ART) liegt die Rate von Mehrlingsschwangerschaften über dem 20-fachen gegenüber denen bei natürlicher Empfängnis. Laut dem Deutschen IVF (In-Vitro-Fertilisation)-Register (DIR) gab es 2004 8.036 Geburten nach ART, davon waren 1.567 (ca. 19,5%) Zwillinge, 80 (ca.1%) Drillinge. In anderen Ländern, in denen es kein Embryonenschutzgesetz gibt, finden sich vergleichsweise höhere Mehrlingsraten wie z.B. in den USA (2000) 30,6 % Zwillinge und 14,6 % Drillinge und Vierlinge.

Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind

Eine Mehrlingsschwangerschaft insbesondere eine Drillingsschwangerschaft bedeutet für die Feten ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko, Wachstumsretardierung und vermehrte Morbidität der Frühgeborenen.

Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer steigen die Gefahren für die werdende Mutter wie psychische und physische Dekompensation, Gestose, vorzeitige Wehentätigkeit, vorzeitiger Blasensprung, Zervixinsuffizienz.

Die Mehrlingsschwangerschaften benötigen dabei eine engmaschige Betreuung und Überwachung während der Schwangerschaft und der Geburt.

Fetozid

Aus medizinischen Gründen kann es angezeigt sein, eine fetale Reduktion vorzunehmen, d.h. einen Feten selektiv (nach Pränataldiagnostik) oder unselektiv durch einen Fetozid abzutöten. Im Jahr 2004 wurden 222 Fetozide nach ART durchgeführt.

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der DGGG verweist in ihrer Stellungnahme "Fetozid bei Mehrlingen - Stellungnahme aus rechtlicher Sicht" v. 28.4.2006 ausdrücklich darauf hin, dass es nach §218 a Abs.2 StGB nur eine medizinische Indikation im Hinblick auf die Gesundheit der werdenden Mutter gibt. Die medizinische Indikation unterliegt keinerlei zeitlicher Beschränkung. Eine Rechtfertigung für einen Abbruch oder Teilabbruch aufgrund von Fehlbildungen des Kindes gibt es seit der Reform des §218 (1995) nicht mehr.

Fetozid vermeiden

"Es gibt in der Fortpflanzungsmedizin geeignete Verfahren, durch die eine Mehrlingsschwangerschaft weitestgehend vermieden werden kann. Ihre Anwendung würde viele Fetozide überflüssig machen", so Prof. Walter Jonat, Präsident der DGGG. Er verweist auf die gängige Praxis in den skandinavischen Ländern, wo nach morphologischer Betrachtung nur ein oder höchstens zwei Embryonen für den Transfer in die Gebärmutter ausgewählt werden, mit dem Ergebnis einer besseren Gesundheit der schwangeren Frauen und ihrer Kinder bei gleichzeitiger höherer Schwangerschaftsrate. Fetozide sind dort nicht notwendig.

Die DGGG fordert die Weiterentwicklung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die Erkenntnisse der modernen Fortpflanzungsmedizin aufgreift, und den Wertungswiderspruch auflöst, einerseits den Embryo vor Beginn der Schwangerschaft (in vitro) umfassend zu schützen, andererseits jedoch nach der Einnistung (in vivo) den Lebensschutz zu relativieren, in dem ein späterer Schwangerschaftsabbruch billigend in Kauf genommen wird.

Begriffsklärung Fetozid bei Mehrlingen:

Beim Teilabbruch bei Mehrlingen kommen die ultraschallgesteuerte Kardiozentese, die intrakardiale Injektion mit Kochsalz und die interkardiale Luftinjektion zur Anwendung. Der verstorbene Fet wird bei der Geburt der verbleibenen Kinder mit ausgestoßen.

Rückgang der Zahl künstlicher Befruchtungen ind Deutschland

Ich finde es beschämend für unser Land, dass Kinderwunsch-Behandlungen in erster Linie vom Portemonnaie abhängen", sagt der Facharzt und Chef des Deutschen IvF-Registers Klaus Bühler.

Viele gesetzlich versicherte Ehepaare könnten sich die In-vitro-Fertilisation (IvF) nicht mehr leisten. 2003 habe es noch 105 000 Behandlungszyklen gegeben, 2005 seien 56 000 registriert worden. Bühler macht die gesetzlichen Regeln dafür verantwortlich: Seit der Gesundheitsreform 2003 müssten Ehepaare im Schnitt bis zu 1900 Euro pro Behandlungszyklus zahlen.

Die gesetzlichen Kassen unterstützten nur die ersten drei Versuche bei Frauen zwischen 25 und 40 Jahren mit 50 Prozent der Kosten. Paare ohne Trauschein bekämen gar keine finanzielle Hilfe.

Bühler schlägt als Alternative zum heutigen Finanzierungsmodell eine einkommensabhängige Regelung vor.

Friday, May 25, 2007

Männer dürfen nicht älter als 50 Jahre sein

...um die Kosten eier künstlichen befruchgung erstattet zu bekommen. as Bundessozialgericht hat die für Männer festgelegte Altersgrenze bestätigt, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas bezahlen müssen.

Die Richter verweigerten einem 60 Jahre alten Kläger die Kostenübernahme, der gemeinsam mit seiner 38 Jahre alten Ehefrau ein Kind mittels Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) zeugen wollte.

Bereits das Sozialgericht Osnabrück hatte die Klage mit dem Hinweis auf die im Gesetz festgeschriebene Altersgrenze von 50 Jahren bei Männern abgelehnt. Diese Regelung diene der Kosteneinsparung ebenso wie dem Kindeswohl. Die Bundesrichter wiesen die Sprungrevision ab und verhalfen der Osnabrücker Entscheidung zur Rechtskraft (Az.: B 1 KR 10/06).

Friday, April 20, 2007

Mutter spendet Eizellen für Ihre Tochter

Die 36jährige Melanie Boivin Aus Montreal hat Eizellen für ihre 7jährige Tochter gespendet und einfrieren lassen. Die Tochter leidet an einem sogenannten "Turner-Syndrom", eine chromosomale Störung, bei der den Mädchen ein X-Chromosom fehlt, was dazu führt, dass sie später keine eigenen Eizellen produzieren kann.

Wenn das Mädchen mit diesen Eizellen eine Kind zeugt, dann wäre das Kind biologisch ein Halbgeschwister und Frau Boivin würde gleichzeitig Mutter und Oma.

Seang Lin Tan, Direktor des McGill Reproductive Centre teilt in einer Presseerklärung mit, dass diese Spende das gleiche wäre wie eine Nierenspende unter Verwandten.

"Eltern sind dafür da, ihren Kindern zu helfen und wenn sie etwas anderes benötigen würde, ein Organ, eine Niere, dann würde ich es ihr ohne Zögern ebenso geben", teilte die Spenderin der Presse mit.

Saturday, March 17, 2007

Neue Regelung für künstliche Befruchtung in Belgien

Künstliche Befruchtung wird in Belgien künftig auch unverheirateten Frauen, Paaren ohne Trauschein und gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen. Das Abgeordnetenhaus stimmte am Abend des 15. März einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Unter bestimmten Umständen sollen Frauen zudem auch nach dem Tod ihres Partners von ihm befruchtete Embryonen einpflanzen lassen können, heißt es in dem vom Senat bereits gebilligten Text. Das Gesetz sieht zudem Regelungen vor, wie Paare mit überzähligen Embryonen umgehen können. Sie können für fünf Jahre aufbewahrt oder zerstört werden.

Auch eine Freigabe zur Adoption oder für Forschungszwecke ist möglich. Geregelt wird zudem, wie bei Meinungsverschiedenheiten der Paare, einer Trennung oder dem Tod eines Partners zu verfahren ist. Ein Handel mit Embryonen wird ebenso verboten wie eine Selektion zur Geschlechtsbestimmung. Bislang war der rechtliche Rahmen für künstliche Befruchtung in Belgien nur durch zwei Erlasse zu den Normen für die entsprechenden Kliniken und zur Erstattung durch die Krankenkassen geregelt.

Als Altersgrenze für eine künstliche Befruchtung legt das neue Gesetz 45 Jahre für Eizellspenden sowie 47 Jahre für die Einpflanzung der Embryonen und für Samenspenden fest. Die Mediziner der Befruchtungskliniken sollen das Recht erhalten, aus medizinischen oder aus Gewissensgründen eine Behandlung zu verweigern.

In Belgien werden laut den Medienberichten jährlich rund 12.000 Befruchtungsbehandlungen durchgeführt. Jährlich würden rund 2.000 durch künstliche Befruchtung gezeugte Babys geboren.

Belgiens Kirche hatte den Gesetzentwurf kritisiert. Nicht alles technisch Mögliche sei auch moralisch wünschenswert, erklärten die katholischen Bischöfe. Der Wunsch nach einem Kind sei zwar grundsätzlich positiv. Im Vordergrund müsse aber die Menschenwürde des Kindes stehen. Embryonen dürften nicht als Mittel zum Zweck begriffen werden

Wednesday, March 14, 2007

Beurteilung der Embryonen bei IVF und ICSI

Von der Qualität der Embryonen hängt die Erfolgswahrscheinlichkeit bei einer künstlichen Befruchtung ab. Begriffe wie Fragmentierung, Blastomere und Grading werden hier ausführlich erklärt. Interessant vor allem wegen der Illustrationen.

Saturday, January 13, 2007

Erstes «Retortenbaby» der Welt hat Nachwuchs

Rund 28 Jahren nach ihrer Geburt als erstes «Retortenbaby» der Welt hat die Britin Louise Brown jetzt selbst ein Kind zur Welt gebracht. Anders als seine Mutter wurde es auf natürliche Art gezeugt.

Die Verwaltungsangestellte und ihr 37-jähriger Ehemann, seien «äusserst glücklich» über die Geburt, berichtete die Zeitung «Sun». Wann das Baby genau zur Welt kam, schrieb das Blatt nicht.
«Wir wollen unbedingt eigene Kinder haben, und hoffentlich brauchen wir dafür keine künstliche Befruchtung», hatte Brown schon vor Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft Reportern gesagt.

Die Frau, die mit ihrem Mann in der südwestenglischen Stadt Bristol lebt, war am 25. Juli 1978 als erstes Kind nach einer künstlichen Befruchtung, die ausserhalb des Mutterleibs stattfand, zur Welt gekommen. Seitdem wurden mehr als drei Millionen Mädchen und Jungen durch die so genannte In-Vitro-Befruchtung gezeugt.

Browns Eltern hatten neun Jahre vergeblich versucht, auf natürliche Weise ein Kind zu zeugen. Mit Hilfe der beiden britischen Fortpflanzungsmediziner Patrick Steptoe und Robert Edwards gelang dann die Verschmelzung von Samen- und Eizelle im Labor.

Die Geburt des ersten «Retortenbabys» brachte Millionen kinderlosen Paaren neue Hoffnung.