Monday, August 23, 2010

Grippeimpfung bei Kinderwunsch und Schwangerschaft

Schwangere durch eine Impfung vor Grippe zu schützen ist sinnvoll

Erstens enthält die übliche saisonale Grippevakzine keine Wirkverstärker.

Zweitens wurden in Schweden 30 000 Schwangere ohne Probleme mit Pandemrix® geimpft.

Drittens ist wissenschaftlich unstrittig, dass Impfungen mit Totimpfstoffen für Schwangere keine Risiken bergen.

Allerdings sind die Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zurückhaltend und geben für Schwangere keine erweiterte Impfempfehlung heraus, wie die Ärztezeitung bedauert

Für Frauen mit Kinderwunsch ist die Impfung jedoch ohne Einschränkung anzuraten.

via: Kinderwunsch.tumblr.com

Sunday, August 08, 2010

Bundesratsinitiative gescheitert

Bei einer künstlichen Befruchtung müssen Paare auch künftig die Hälfte der Kosten tragen. Die Bundesregierung habe dem Bundesrat eine Abfuhr erteilt, die volle Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen wieder einzuführen, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ vom Freitag.

Die Wiedereinführung der vollen Kostenübernahme sei derzeit nicht geplant, so das Blatt unter Berufung auf die Regierungsmitteilung. Der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP) sagte der Zeitung, er plane für die Kostenübernahme einen erneuten Vorstoß im kommenden Jahr. Das sächsische Gesundheitsministerium kündigte an, man werde in allen zuständigen Ministerkonferenzen weiter werben.

Die Kosten der künstlichen Befruchtung


Von den rund 685.000 Kindern, die im letzten Jahr das Licht der Welt erblickt haben, sind etwa 5.000 das Ergebnis einer künstlichen Befruchtung. In der Regel liegt die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, bei gesunden Paaren bei 30 Prozent pro Zyklus.

Die Ursachen für die ungewollte Kinderlosigkeit können sowohl beim Mann als auch bei der Frau liegen und bedürfen einer gründlichen Diagnose. Diese wird bei verheirateten Ehepaaren sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenkasse übernommen.

Unterstützung durch die Krankenkassen

Weitere Schritte im Rahmen der Sterilitätstherapie werden seit einer Gesetzesänderung von 2004 zur Hälfte von der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst. Allerdings ist die Dauer begrenzt. Bei einer Insemination im natürlichen Zyklus (ohne Stimulation) zahlt die Krankenkasse die Hälfte bei bis zu acht Versuchen. Nach hormoneller Stimulation hat das Ehepaar drei Versuche, die bezuschusst werden. Eine IVF-Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) im Schälchen wird ebenso wie die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) bis zu drei Mal zur Hälfte übernommen.
Grundsätzlich muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag auf eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Unterstützung gibt es dabei von den Kinderwunschkliniken bzw. -praxen. Wichtig: Die Antragstellerinnen müssen zwischen 25 und 40 Jahre alt, die Ehemänner dürfen nicht älter als 50 sein. Alle anderen Therapiemöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Weiterhin dürfen dabei nur die Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet werden. Außerdem müssen beide einen negativen HIV-Test nachweisen können. Desweiteren benötigt die Frau eine ausreichende Schutzimpfung gegen Röteln.
Bei unverheirateten Paaren gibt es keine Bezuschussung durch die Krankenkassen, allerdings haben sie die Möglichkeit, die tatsächlich entstandenen Kosten bei einer Sterilitätstherapie von der Steuer abzusetzen.

Reproduktionsmedizin in Zahlen

Eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) kostet durchschnittlich 3.000 Euro, bei einer ICSI ist mit etwa 3.600 Euro zu rechnen. Kann die Befruchtung innerhalb eines natürlichen Zyklus gemacht werden, wird es mit rund 200 Euro wesentlich günstiger. In der Regel müssen die Frauen sich während der Therapie Hormone spritzen, die ebenfalls bezahlt werden müssen.

Mehr Mythen als Fakten: Künstliche Befruchtung im Ausland

Viele Unklarheiten bestehen, wenn es um die künstliche Befruchtung geht und insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Oft wird vorschnell behauptet, dass die Chancen auf eine Schwangerschaft im Ausland generell besser sind, weil “dort viel mehr erlaubt ist”.

Offenbar bestehen viele Unklarheiten darüber, was man in Deutschland darf und was nicht. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, hat der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren hat nun unter der Adresse ivf-europa.eu den Versuch unternommen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. In einer Übersicht werden die häufigsten Mythen zur Auslandsbehandlung und deutschen Gesetzgebung entzaubert und mit den bekannten Fakten konfrontiert. Lesenswert!