Wednesday, July 11, 2007

Fetozid als Folge des Embryonenschutzgesetzes

Im Jahre 2004 sind in Deutschland 222 in vitro erzeugte Embryonen später im Mutterleib getötet worden. Das hat die Auswertung von Daten aus dem deutschen IvF-Register ergeben.

Das Ergebnis sei eine unbeabsichtigte Folge des in Deutschland derzeit geltenden Embryonenschutzgesetzes (ESG), kritisierten Reproduktionsmediziner bei der Tagung der Europäischen Gesellschaft für Fortpflanzungsmedizin in Lyon.

Denn nach dem Gesetz müssen alle im Reagenzglas gezeugten Embryonen in die Gebärmutter übertragen werden. Das sind häufig drei Embryonen, sagte Professor Ricardo Felberbaum vom Klinikum Kempten zur "Ärzte Zeitung".

Aufgrund des bei Mehrlingsschwangerschaften erhöhten Risikos für Komplikationen wie Frühgeburten wird vor allem bei Drillingen gelegentlich ein Fetus getötet, um die Überlebenschancen für die anderen Kinder zu erhöhen. Das geschieht meist um die zwölfte Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt seien die Feten bereits schmerzempfindlich, so Felberbaum.

Wie viele in vitro gezeugte Kinder tatsächlich im Mutterleib getötet werden, wurde nach Angaben von Felberbaum erstmals in Frankreich untersucht. Hier wurden 2003 etwa 160 IvF-Feten in utero getötet. Daraufhin wurden auch für Deutschland Daten erhoben, und zwar für 2004: Es gab 222 Fetozide bei IvF-Kindern. Das ist nach Angaben von Felberbaum nicht akzeptabel. Er plädiert für eine umfassende Änderung des ESG, um solche Auswüchse zu verhindern.