Saturday, March 17, 2007

Neue Regelung für künstliche Befruchtung in Belgien

Künstliche Befruchtung wird in Belgien künftig auch unverheirateten Frauen, Paaren ohne Trauschein und gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen. Das Abgeordnetenhaus stimmte am Abend des 15. März einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Unter bestimmten Umständen sollen Frauen zudem auch nach dem Tod ihres Partners von ihm befruchtete Embryonen einpflanzen lassen können, heißt es in dem vom Senat bereits gebilligten Text. Das Gesetz sieht zudem Regelungen vor, wie Paare mit überzähligen Embryonen umgehen können. Sie können für fünf Jahre aufbewahrt oder zerstört werden.

Auch eine Freigabe zur Adoption oder für Forschungszwecke ist möglich. Geregelt wird zudem, wie bei Meinungsverschiedenheiten der Paare, einer Trennung oder dem Tod eines Partners zu verfahren ist. Ein Handel mit Embryonen wird ebenso verboten wie eine Selektion zur Geschlechtsbestimmung. Bislang war der rechtliche Rahmen für künstliche Befruchtung in Belgien nur durch zwei Erlasse zu den Normen für die entsprechenden Kliniken und zur Erstattung durch die Krankenkassen geregelt.

Als Altersgrenze für eine künstliche Befruchtung legt das neue Gesetz 45 Jahre für Eizellspenden sowie 47 Jahre für die Einpflanzung der Embryonen und für Samenspenden fest. Die Mediziner der Befruchtungskliniken sollen das Recht erhalten, aus medizinischen oder aus Gewissensgründen eine Behandlung zu verweigern.

In Belgien werden laut den Medienberichten jährlich rund 12.000 Befruchtungsbehandlungen durchgeführt. Jährlich würden rund 2.000 durch künstliche Befruchtung gezeugte Babys geboren.

Belgiens Kirche hatte den Gesetzentwurf kritisiert. Nicht alles technisch Mögliche sei auch moralisch wünschenswert, erklärten die katholischen Bischöfe. Der Wunsch nach einem Kind sei zwar grundsätzlich positiv. Im Vordergrund müsse aber die Menschenwürde des Kindes stehen. Embryonen dürften nicht als Mittel zum Zweck begriffen werden