Wednesday, July 12, 2017

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Herkunft zu kennen.


Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Herkunft zu kennen. Auch Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, Haben ein Recht auf "Kenntnis der eigenen Abstammung", wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Eine wesentliche Grundlage dazu stellt das Samenspenderregister dar.
Erst seit 2007 sind Kliniken verpflichtet, die Daten der Behandlung mit einer Samenspende lange genug aufzubewahren, um der Auskunftspflicht nachkommen zu können.

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http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/recht/gesetz-zum-samenspenderregister-passiert-den-bundesrat-7585/