Wednesday, January 11, 2017

Lesbische Paare können künstliche Befruchtung steuerlich absetzen - bei Unfruchtbarkeit.

Lesbische Paare können künstliche Befruchtung steuerlich absetzen - bei Unfruchtbarkeit. Besteht also eine Hormonstörung oder ein Verschluss der Eileiter. dann kann man den entsprechenden Teil der Kosten absetzen. Nicht jedoch die Behandlung mit Spenderspermien.
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