Thursday, April 02, 2015

Mutterschutz bereits ab Transfer: Bei einer außerhalb des Körpers erfolgten Befruchtung und einer daraufhin...

Mutterschutz bereits ab Transfer: Bei einer außerhalb des Körpers erfolgten Befruchtung und einer daraufhin festgestellten Schwangerschaft greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot nicht erst mit einer erfolgreichen Einnistung der Eizelle. Schon mit deren Einsetzung ist eine Kündigung der werdenden Mutter unwirksam, entschied das BAG am Mittwoch.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-urteil-2azr237-14-kuenstliche-befruchtung-mutterschutzgesetz-zeitpunkt/?utm_content=buffer25f68&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer