Friday, March 19, 2010

Wer soll für künstliche Befruchtung zahlen?

Seit 2004 sind die Leistungen der Krankenkassen für künstliche Befruchtungen (in-vitro-Fertilisation, IVF) auf die Hälfte der Kosten von höchstens drei Behandlungsversuchen begrenzt. Die Paare müssen seitdem einen Eigenanteil von ca. 1.500 bis 1.800 Euro pro Versuch zahlen. Um die reduzierten Leistungen zu erhalten, müssen sie verheiratet und zwischen 25 und 40 (Frauen) bzw. 50 Jahre (Männer) alt sein. Durch die neue Regelung ist die Zahl der künstlichen Befruchtungen deutlich zurückgegangen, ebenso die Zahl der mit ihrer Hilfe geborenen Kinder. Der Bundesrat hat im Sommer 2008 die Bundesregierung aufgefordert, wieder zur vollen Kostenübernahme zurückzukehren. Die Bundesregierung hingegen argumentierte, künstliche Befruchtungen seien versicherungsfremde Leistungen. Sachsen zahlt seit 2009 Zuschüsse zu den Behandlungen.

Umfrage unter der Bevölkerung, Experten und Paaren

Die Bochumer Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin" befragte die Bevölkerung, Expertengruppen (Reproduktionsmediziner, psychosoziale Berater, Medizinethiker, Sozialrechtler, Gesundheitspolitiker) und betroffene Paare zu diesem Thema. Zwar finden die Mehrheit der Bevölkerung und der Experten und immerhin ein Drittel aller Paare eine Eigenbeteiligung grundsätzlich angemessen, aber statt 50% sollte sie nach Ansicht der Befragten bei 15 bis 25% der Kosten liegen. Zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen wurde teilweise einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge und teilweise einer Verwendung von Steuergeldern zugestimmt. "Im Ergebnis stimmt das Meinungsbild recht gut mit der Regelung in Österreich überein, wo die Behandlungskosten zwischen den Paaren, der Krankenversicherung und einen IVF-Fonds aufgeteilt werden", berichtet Dr. Oliver Rauprich, Leiter der Nachwuchsgruppe.

Moralische Überzeugungen

Ein Einsparpotenzial bei Kinderwunschbehandlungen wurde von den Experten nicht gesehen. Auch wurde es abgelehnt, Frauen die Finanzierung ihrer Behandlung durch eine Eizellenspende zu ermöglichen. Jedoch würden es die Befragten mehrheitlich begrüßen, wenn die Erfolgsraten der einzelnen IVF-Zentren offen gelegt würden, um deren Behandlungsqualität vergleichen zu können. In der Studie wurde zudem untersucht, auf welchen normativen Überzeugungen die Befürwortung einer Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen beruht: Sie war stark korreliert mit den Überzeugungen, Unfruchtbarkeit sei eine Krankheit, unfruchtbare Paare mit unerfülltem Kinderwunsch seien behandlungsbedürftig und Kinder bekommen zu können gehöre zu den grundlegenden Möglichkeiten, die jeder Mensch in seinem Leben haben sollte.

 

Publikation: Who should pay for assisted reproductive techniques? Answers from patients, professionals and the general public in Germany Rauprich, O. et al.; Human Reproduction doi:10.1093/humrep/deq056 (2010)

Sunday, January 24, 2010

Ethiker fordern IVF-Verbote bei Alkohol, Übergewicht und Rauchern

Frauen, die nicht bereit sind, ihren Alkoholkonsum zu reduzieren, sollten nicht für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder andere Formen der künstlichen Befruchtung zugelassen werde. Dies fordert eine Arbeitsgruppe der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) in Human Reproduction Journal (2010; doi: 10.1093/humrep/dep458). Aber auch stark übergewichtige Frauen und Raucherinnen sollten vor der Behandlung ihre Lebensgewohnheiten ändern, finden die Ethiker. Nach ihren Angaben könnten dann viele repromedizinische Behandlungen überflüssig werden. Die negativen Auswirkungen des mütterlichen Alkoholkonsums für das werdende Kind sind eindeutig. Alkohol erhöht nicht nur die Rate von Fehlgeburten. Auch viele ausgetragene Kinder leiden später lebenslang unter den Folgen des Fetalen Alkoholsyndroms. Für die „Task Force on Ethics and Law“ um Wypo Donberg von der Universität Maastricht ist dies ein ausreichender Grund, um Frauen mit Alkoholproblemen von einer repromedizinischen Behandlung auszuschließen. Beim Übergewicht fällt die Stellungnahme weniger eindeutig aus. Zwar gibt es Hinweise, dass die Mutter durch ihr Übergewicht dem werdenden Kind schadet. So entwickeln übergewichtige Schwangere doppelt so häufig wie Normalgewichtige einen Gestationsdiabetes. Bei einer morbiden Adipositas ist das Risiko sogar achtfach erhöht. Kinder von adipösen Müttern haben ein erhöhtes perinatales Sterberisiko, und auch die Rate von Fehlbildungen wie Neuralrohrdefekten (um 80 Prozent) oder kardiovaskuläre Anomalie (30 Prozent) ist gesteigert. Doch reicht dies aus, übergewichtigen Frauen eine reproduktionsmedizinische Behandlung vorzuenthalten? Eine kategorische Ablehnung spricht die Task Force nicht aus. Für die Behandlung von Frauen mit schwerer oder morbider Adipositas müssten jedoch „spezielle Gründe“ vorgebracht werden, um eine künstliche Befruchtung ethisch zu rechtfertigen, finden sie. Auch mütterliches Rauchen schadet dem Kind. In Studien war es mit einem niedrigeren Geburtsgewicht, einem erhöhten Risiko auf Spaltbildungen im Kieferbereich und im ersten Lebensjahr mit einem plötzlichen Kindstod assoziiert. Die Task Force leitet daraus jedoch nicht die Forderung ab, Raucherinnen von einer Behandlung auszuschließen. Diese sollten aber ebenso wie Übergewichtige und Alkohol-trinkende Frauen aufgefordert werden, ihren Lebensstil zu ändern. Viele würden sich dann vermutlich auch ohne Hilfe der Mediziner ihren Kinderwunsch erfüllen können. Bekannt ist, dass Alkohol die Chancen auf eine Befruchtung und die Austragung der Schwangerschaft vermindert. Übergewicht hat über hormonelle und metabolische Einflüsse ebenfalls negative Auswirkungen auf die Fertilität, und Raucherinnen sind nach Auskunft der Task Force doppelt so häufig infertil wie Nichtraucherinnen. Auch ihre Partner können einen Beitrag leisten, da die Hoden von Rauchern weniger Spermien produzieren, die außerdem von schlechterer Qualität sind

Tuesday, October 27, 2009

Schwanger mit eingefrorenen Eizellen

Frau kann ihre Fruchtbarkeit nun bis ins hohe Alter aufsparen, auch partnerunabhängig, denn bisher konnte man nur befruchtete Eizellen einfrieren.

Zu diesem Ergebnis ist die erste systematische Beobachtung der Erfolgsraten bei künstlicher Befruchtung mit wieder aufgetauten Eizellen gekommen. Diese Erkenntnisse beruhen auf dem ersten Jahr der Human Oocyte Preservation Experience (HOPE) Registry, die die Ergebnisse fünf Jahre lang analysiert.

Dabei handelt es sich, wie Zsolt Peter Nagy von Reproductive Biology Associates betont, um die erste Registrierung, die Ergebnisse standardisiert sammelt und nicht nur sporadische Berichte über Einzelfälle. Von den 115 Zyklen, die verzeichnet sind, überlebten rund 90 Prozent der aufgetauten Eizellen das Einfrieren. Bei dem erfolgreichsten Verfahren wurden 65 Prozent der Frauen schwanger. Die Eizellen werden bei dieser Methode sehr rasch eingefroren. Diese Anzahl von Schwangerschaften entspricht in etwa jener bei nicht eingefrorenen Eizellen.


Nagy räumt laut NewScientist ein, dass die sorgfältige Auswahl der Patienten und der Spenderinnen der Eizellen die Erfolgsraten erhöht haben könnten. Keine der Eizellen war mehr als zwei Jahre eingefroren und die meisten stammten von jungen Frauen. Der Wissenschaftler präsentierte die aktuellen Ergebnisse auf dem Jahrestreffen der American Society for Reproductive Medicine. Die ARSM bleibt jedoch bei ihrem Rat, dass gesunde Frauen sich nicht auf das Einfrieren von Eizellen verlassen sollten.

Sunday, September 06, 2009

Genetische Untersuchung der Embryonen erfolgreich

 

Neue genetische Untersuchung verbessert künstliche Befruchtung

In Nottingham ist jetzt ein Kind zur Welt gekommen, nachdem seine Mutter bereits dreizehn gescheiterte Versuche mit künstlicher Befruchtung und drei Fehlgeburten hinter sich hatte. Im Vorfeld wurde eine genetische Untersuchung der Eizellen durchgeführt, jedoch mit der neuartigen CGH-Methode. Prof. Fishel und sein Team untersuchten die Eizellen der 41-Jährigen auf chromosomale Abweichungen, die die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Befruchtung und Schwangerschaft drastisch verringern können.

Laut Fishel sind bei jüngeren Frauen bis zu 50% der Eizellen “chromosomal abnorm”. Be Frauen über 39 Jahren bis zu 75%. Das Olivers Mutter jetzt schwanger wurde und ein gesundes Kind auf die Welt gebracht hat, kann laut Fishel dazu beitragen zu verstehen, warum manche Frauen nicht schwanger werden.

Bei der “Array Comparative Genomic Hybridisation” (CGH) wird überprüft, ob sich die Chromosomensätze in der Eizelle auch korrekt geteilt haben. Die Eizelle enthält anfänglich nämlich den doppelten Chromosomensatz. Damit nach der Befruchtung nicht drei Chromosomensätze in der Eizelle vorhanden sind, teilt die Eizelle sich, so dass eine Eizelle mit einem einfachen Chromosomensatz entsteht und ein so genanntes Polkörperchen, in dem der “überflüssige” Chromosomensatz ausgelagert wird. Das Polkörperchen hängt anfangs an der Eizelle, wird in der Regel aber vom Körper abgebaut. Auf Deutsch heißt die Methode deswegen Polkörperdiagnostik (PKD).

Bei der CGH wird das Polkörperchen daraufhin untersucht, ob es zu viele oder zu wenige Chromosomen enthält. Enthält es die richtige Anzahl, stimmt auch die Zahl der Chromosomen in der Eizelle und die Chancen auf eine erfolgreiche Befruchtung und eine bis zum Ende ausgetragene Schwangerschaft steigen. Bei Olivers Mutter wurden acht Eizellen untersucht – nur zwei davon waren chromosomal unauffällig.

Mit einer ähnlichen Methode hatten US-amerikanische Forscher vor zwei Jahren schon große Erfolge bei künstlicher Befruchtung, damals war die Diagnose aber viel langsamer, so dass die Embryonen eingefroren werden mussten und der Mutter erst im nächstenZyklus eingesetzt werden konnten. Der Vorteil der neuen Methode liegt auch in der Geschwindigkeit, mit der ein aussagefähiges Ergebnis zu erreichen ist

Kinderwunsch

Saturday, November 15, 2008

Fast dreißig Prozent aller Behandlungen erfolgreich

Die Techniken der Fortpflanzungsmedizin haben in Deutschland 2007 bei 29 Prozent aller Behandlungen zu einer Schwangerschaft geführt. Das sagte Klaus Bühler vom deutschen IVF-Register, der die aktuellen Daten aus 118 Zentren zusammenfasste. Dies entspreche der natürlichen Chance auf eine Schwangerschaft.

65.000 künstliche Befruchtungen

Rund 10.000 IVF-Babys wurden 2007 in Deutschland geboren. Zwar stieg die Zahl der künstlichen Befruchtungen (in-vitro-fertilisation, IVF) 2007 im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 65.000. Der Trend ist im allgemeinen aber rückläufig. Das liegt unter anderem daran, dass die Kosten für die Behandlung nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Im Jahr 2003, als diese Kosten noch getragen wurden, gab es nach Aussagen Bühlers 61 Prozent mehr Behandlungen als im vergangenen Jahr. Auch die Auflagen für eine künstliche Befruchtung werden nicht von allen Paaren erfüllt. Den Anspruch auf eine Übernahme der Hälfte der Kosten haben Paare nur dann, wenn sie auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen können. Zudem müssen Frauen bei der künstlichen Befruchtung mindestens 25 Jahre alt sein und höchstens 40 Jahre, ist sie jünger oder älter, tragen die Kassen die Kosten nicht.

Tuesday, November 04, 2008

Rechtfertigt ein Embryo im Reagenzglas den Mutterschutz?

 

Der OGH hatte zu beurteilen, ab wann eine Schwangerschaft bei extrakorporaler Befruchtung eintritt.

Nach dem österreichischen Mutterschutzgesetz können Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft nicht rechtswirksam gekündigt werden. Voraussetzung für die Geltung dieser Norm ist das Vorliegen einer Schwangerschaft im Zeitpunkt der Kündigung. Bei einer natürlichen Befruchtung ist der Zeitpunkt des Schwangerschaftseintritts medizinisch weitgehend geklärt. Wie verhält es sich aber bei Vornahme einer In-vitro-Fertilisation (IVF), also einer künstlichen Befruchtung außerhalb des weiblichen Körpers?

Im zu entscheidenden Fall wurde eine Frau gekündigt, die ohne Wissen des Arbeitgebers eine künstliche Befruchtung anstrebte. Zum Zeitpunkt der Kündigung waren Ei- und Samenzellen bereits verschmolzen, daher existierten bereits Embryonen im Reagenzglas. Die Einpflanzung in die Gebärmutter erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich ein paar Tage nach dem Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber.

Das Erstgericht gestand der Dienstnehmerin den besonderen Kündigungsschutz zu. Als Argument führte es die Rechtsprechung des OGH an, nach der eine Schwangerschaft im Normalfall ab der Befruchtung der Eizelle bejaht wird.

Das Höchstgericht kam im vorliegenden Fall allerdings zu dem Entschluss, dass eine Schwangerschaft losgelöst vom weiblichen Körper denkunmöglich sei. Auch die Möglichkeit befruchtete Eizellen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) bis zu zehn Jahren aufzubewahren spricht nach Ansicht des OGH erst für den Schwangerschaftseintritt ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle. Bei IVF könnte die Frau nämlich im Gegensatz zur natürlichen Befruchtung den Schwangerschaftsbeginn willkürlich bestimmen.

Um diese Rechtsfrage auch im Sinne der europäischen Mutterschutzrichtlinie (RL 92/85/EWG) zu beantworten, wandte sich der OGH im Zuge einer Vorabentscheidungsfrage an den EuGH. Der Europäische Gerichtshof verneinte das Vorliegen einer Schwangerschaft, räumte aber Bedenken aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein. Eine Kündigung, die wegen einer IVF- Behandlung ausgesprochen wird, sei demnach rechtswidrig. Da die Betroffene aber keinen Diskriminierungstatbestand geltend gemacht hatte, war dieses Argument im konkreten Fall gegenstandslos.

Saturday, August 16, 2008

Zahl der Zwillingschwangerschaften steigt

Die Frage, warum es immer mehr Zwillinge gibt, ist fast nebensächlich zu nennen, wenn man den Anstieg der Drillingsraten seit 1974 beobachtet, der 333 Prozent beträgt.

Aber auch Zwillinge waren früher sehr selten. Zu Beginn der 80er Jahre betrug die Quote bei 85 Geburten gerade einmal eine Zwillingsschwangerschaft. Heute kommt ein Zwillingspaar auf etwa 50 Geburten und es gibt ca. 1,6 Millionen Zwillinge gibt es in Deutschland mit ansteigender Tendenz

Die Ursachen für diesen Boom sind das höhere Alter werdender Mütter, das B-Vitamin Folsäure, Hormonbehandlungen und die künstliche Befruchtung. Bei vielen Frauen steigt mit zunehmendem Alter der Spiegel des Follikelstimulierenden Hormons, welches für die Follikelreifung verantwortlich ist. Bei Frauen über 35 Jahren reifen daher oft zwei oder mehr Eier gleichzeitig heran. Außerdem scheint die Einnahme der Folsäure mit dem Auftreten der Zwillingsschwangerschaften zusammenzuhängen, wobei man da Ursache und Wirkung schlecht trennen kann, da die Einnahme der Folsäure in den letzten Jahren undabhängig von Kinderwunschbehandlungen deutlich zugenommen hat, da dieses Vitamin Fehlbildungen beim Kind verhindern hilft.

Der Anstieg der Zweifach-Schwangerschaften hängt sehr eng mit der Einführung der In-vitro-Fertilisation (IVF) zusammen. Bei der IVF werden mehrere im Reagenzglas befruchtete Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt, da mit jedem zusätzlichen Embryo die Chance auf eine Schwangerschaft steigt.

Tuesday, July 15, 2008

Kryokonservierung ist ungefährlich

Es stellt sich ja immer wieder die Frage, inwieweit die  Methoden der Reproduktionsmedizin Schaden an der nachkommenschaft hinterlassen. Offenbar sind die Schwangerschaftsverläufe nach Kryokonservierung von Eizellen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung sehr normal.

Sie sind sogar im Durchschnitt schwerer als normal gezeugte Kinder oder Kinder, die aus "frischen Transfers" entstehen.  Das berichtet Anja Pinborg vom Universitätskrankenhaus Rigshospitalet in Kopenhagen. Sie hatte mit ihrer Studie ursprünglich klären wollen, ob das Einfrieren den Embryonen schade - und kommt zu beruhigenden Ergebnissen.

Die Medizinerin analysierte alle 1267 Kinder, die zwischen 1995 und 2006 in Dänemark geboren wurden, nachdem sie vorher als Embryo eingefroren waren. Als Vergleich dienten Kinder, die ebenfalls im Reagenzglas gezeugt (IVF, in-vitro-Fertilisation), aber ohne Umweg durch den Gefrierschrank eingepflanzt wurden. Das Resultat: Die einst gefrorenen Embryonen waren im Durchschnitt 200 Gramm sogarschwerer.

Via: n-tv.de

Wednesday, November 28, 2007

Der Beginn des Lebens, rechtlich betrachtet

Geklagt hatte die Angestellte einer Konditorei in Salzburg. Ihr Hausarzt hatte sie Anfang März 2005 für eine künstliche Befruchtung krankgeschrieben. Drei Tage vor dem geplanten Embryotransfer erhielt die Mitarbeiterin jedoch von der Konditorei eine Kündigung. Den folgenden Streit um Lohn und Kündigungsschutz legte der österreichische Oberste Gerichtshof dem EuGH vor.

Dieser erhielt nun ein Rechtsutachten zu diesem Fall: Nach dem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten gilt der besondere Kündigungsschutz für werdende Mütter erst ab dem Transfer befruchteter Eizellen in die Gebärmutter. Allerdings sei eine Kündigung dennoch rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber von dem geplanten Eingriff weiß und der Schwangerschaft noch zuvorkommen will. Das Urteil wird für Anfang kommenden Jahres erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in der Regel (Az. C-506/06).

Das Gutachten erhebt jedoch nicht den Anspruch, den biologischen Zeitpunkt zu definieren, an dem eine Schwangerschaft beginnt, sondern zieht sich auf eine Antidiskriminierungs-Argumentation zurück: Demnach sei eine Kündigung nicht erst wegen einer bestehenden, sondern auch schon mit Blick auf eine mögliche oder erwartete Schwangerschaft rechtswidrig. Aus diesem Grund schlägt der Rechtsgutachter vor, die österreichischen Gerichte müssten prüfen, ob die Konditorei von der geplanten künstlichen Befruchtung wusste. Die Beweislast für diskriminierungsfreie Kündigungsgründe liege beim Arbeitgeber.

Fortsetzung: Wann beginnt die Schwangerschaft? » Recht » Kinderwunsch-News.

Wednesday, October 24, 2007

Katholische Kirche gegen künstliche Befruchtung







Rom gegen künstliche Befruchtung, für natürliche Methoden
Javier Lozano Barragan
Die katholische Kirche begrüsst laut dem
vatikanischen Gesundheitsminister Kardinal Javier Lozano Barragan alle medizinischen Fortschritte, die im Einklang mit der katholischen Lehre den Wunsch kinderloser Ehepaaren nach Nachwuchs verwirklichen. Künstliche Befruchtung komme nach kirchlichen Vorstellungen jedoch nicht in Frage, betonte der Kardinal am 12. Oktober bei einer römischen Konferenz zum Thema "Fruchtbarkeit aus katholischer Sicht". Die "Würde der Frau" müsse oberstes Kriterium für Ehepaare sein, die nach medizinischer Hilfe suchen, um Nachwuchs zu bekommen.

Saturday, October 06, 2007

Fehlbildungen bei ICSI: Risiko durch die Eltern, nicht durch die Behandlung

In der Studie wurde die Gesundheit von 3000 Kindern, die aus Schwangerschaften nach ICSI geboren wurden, mit dem Zustand von 8000 Kindern verglichen, die spontan gezeugt wurden. Die Untersuchung hat Professor Michael Ludwig vom Hamburger Endokrinologikum auf dem Deutschen Urologen-Kongress in Berlin vorgestellt.


Der Anteil schwerer Fehlbildungen betrug bei den mit ICSI gezeugten Kindern etwas über 7 Prozent und lag damit etwa 20 Prozent höher als bei den spontan gezeugten Kindern mit 6 Prozent schweren Fehlbildungen. Anders ausgedrückt: Jedes 15. Kind aus einer spontanen Zeugung und jedes 12. Kind nach ICSI hat eine Fehlbildung. "Diesen Unterschied sehen wir auch bei Kindern, die mit Hilfe einer IVF gezeugt wurden", sagte Ludwig in Berlin.


Das etwas höhere Risiko von Fehlbildungen habe wahrscheinlich nichts mit der Technik der beiden Verfahren IVF beziehungsweise ICSI zu tun, so der Reproduktionsmediziner. Das erhöhte Risiko liege wohl eher darin begründet, dass eine eingeschränkte Fertilität schon von sich aus eine erhöhte Fehlbildungsrate der Kinder zur Folge habe. "Wir wissen, dass auch Kinder von Paaren, die länger als zwölf Monate erfolglos versucht haben, ein Kind zu bekommen, eine erhöhte Fehlbildungsrate haben, wenn der Kinderwunsch dann schließlich in Erfüllung geht", so Ludwig.


Insgesamt sei die ICSI eine sehr gute Therapieoption bei männlicher Subfertilität. Sie sei allerdings nicht besser als die konventionelle IVF, auch wenn mitunter das Gegenteil behauptet werde. Den betreffenden Paaren sollte auf jeden Fall klar gemacht werden, dass auch eine erfolglose ICSI oder IVF nicht bedeutet, dass überhaupt keine Chance auf ein Kind besteht: "Wir wissen mittlerweile, dass 10 bis 15 Prozent der Paare in den fünf Jahren nach einer frustranen ICSI doch noch ein Kind bekommen", so Ludwig.

Tuesday, September 25, 2007

50% der Kosten müssen weiterhin getragen werden

Kassel – Unfruchtbare Paare haben keinen Anspruch auf die Erstattung der vollen Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die Begrenzung auf 50 Prozent ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. (Az: B 1 KR 6/07 R)


Damit wies das BSG die Klage einer 37-jährigen Frau und ihres 43-jährigen Ehemannes aus Baden-Württemberg ab. Das Paar kann aus medizinisch nicht geklärten Gründen keine Kinder bekommen. Auf Antrag bewilligte die Krankenkasse drei Versuche für eine künstliche Befruchtung. Wie gesetzlich vorgesehen begrenzte sie aber die Kostenübernahme auf 50 Prozent der insgesamt 9.000 Euro.


Mit seiner Klage argumentierte das Paar, dies sei eine verfassungswidrige Benachteiligung Behinderter. Zudem laufe die Kostenbegrenzung auf eine Diskriminierung sozial Schwacher hinaus. Ohne Erfolg: Ein Recht auf volle Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung „lässt sich aus den Grundrechten nicht ableiten“, urteilte das BSG. 


Bereits im Mai hatten die obersten Sozialrichter auch die für die hälftige Kostenübernahme geltende Altersgrenze von 50 Jahren für den Mann bestätigt. Die Altersgrenze von 40 Jahren für die Frau war damals nicht umstritten.


Hier gefunden

Thursday, August 23, 2007

Eineiige Drillinge entstehen nicht durch künstliche Befruchtung

Bei IVF und ICSI entstehen durch den Transfer häufig Mehrlingsschwangerschaften. Diese sind jedoch immer “mehreiig”, also jedes Kind entwickelt sich aus einem Embryo. Eineiige Drillingschwangerschaften sind extrem selten und haben mit einer Hormonbehandlung nichts zu tun. Kürzlich wurde in Österreich eine Frau von gesunden Drillingen entbunden



Die Wahrscheinlichkeit auf eineiige Drillinge liegt laut Peter Schwärzler, Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe am LKH Feldkirch, bei 1:200 Mio. Es habe sich bei den Drillingen nicht um eine künstliche Befruchtung, sondern um eine "Laune der Natur" gehandelt, so Schwärzler. Am Tag 5 oder 6 der Schwangerschaft habe sich das bisher als Einling existierende Kind dreigeteilt. Dies könne durch äußere Einflüsse wie Medikamente, mechanische Einwirkung oder Strahlung bewirkt werden, im Normalfall werde die Schwangerschaft aber dann nicht weitergeführt. In dem Fall der Drillinge hätten sich alle drei Teile aber normal weiterentwickelt.

Friday, August 10, 2007

IVF-Erfolge in Österreich

In den vergangenen sechs Jahren wurden in Österreich insgesamt 30.201 IVF-Versuche durchgeführt. Die Schwangerschaftsrate pro Follikelpunktion lag im Jahr 2001 durchschnittlich bei 22,8 Prozent und stieg im Jahr 2002 deutlich auf 27,3 Prozent an. Die Rate stieg im Jahr 2003 auf 29,5 Prozent, verringerte sich im Jahr 2004 geringfügig auf 28,9 Prozent, um im Jahr 2005 und 2006 den Höchstwert von 31,1 Prozent zu erreichen.


2006 traten 1.568 Schwangerschaften durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) ein. 2006 konnte zudem mit 31,1 Prozent die bisher höchste Schwangerschaftsrate im IVF-Register verzeichnet werden. Die dokumentierten Geburten verteilten sich zu 75 Prozent auf Einlings-, zu 22 Prozent auf Zwillings- und zu drei Prozent auf Drillingsgeburten, berichtete Gesundheits- und Familienministerin Andrea Kdolsky (V) am Freitag in einer Aussendung.


Via Wissenschaften-Blog

Wednesday, July 25, 2007

Embryo in Chip-Kultur

Japanische Forscher haben eine Mini-"Gebärmutter" auf einem Chip hergestellt. Durch diese Konstruktion überlebten mehr Mäuseembryonen nach einer künstliche Befruchtung als bei der herkömmlichen Methode, berichtet das Magazin "New Scientist" in seiner Ausgabe vom nächsten Samstag. Die winzige Kammer hat einen Durchmessern von zwei Millimetern und ist mit einer Nährlösung gefüllt. Die Gruppe um Teruo Fujii von der Universität von Tokio hat eine Erlaubnis, die Technik auch mit menschlichen Embryonen zu testen. Entsprechende Versuche sollen noch in diesem Jahr beginnen.

Nach Tierversuchen mit dem Minilabor sind die Forscher optimistisch. Von 50 befruchteten Eizellen entwickelten sich 30 in der neuen Umgebung zu frühen Embryonen, heißt es im "New Scientist". Mit dem bisherigen Verfahren seien es nur 26 von 50 gewesen. In einem zweiten Experiment implantierten die Forscher die Embryonen in Mäuseweibchen. Das Resultat: 44 Prozent des Nachwuchses aus der künstlichen Gebärmutter wurden zu gesunden Föten, verglichen mit 40 Prozent bei der herkömmlichen Befruchtung im Reagenzglas.

Chip sorgt für Embryo-Routine
Eine Erklärung ist ebenfalls im "New Scientist" zu lesen. Demnach schafft der Chip mit seinen geregelten Zu- und Abflüssen den Embryonen eine gleich bleibend günstige Umgebung. Im herkömmlichen Verfahren werde das Nährmedium eher stoßweise getauscht, was Änderungen der Temperatur oder des Säuregehalts verursache. Diese Bedingungen lassen sich in dem winzigen Reaktionsraum genau regeln.

Willkommen im Mini-Labor
Die so genannten Lab-on-a-Chip-Systeme verkleinern chemische oder biologische Laboratorien so weit, dass sie mit Bruchteilen eines Milliliters auskommen. Die Flüssigkeiten strömen durch feine Kanäle und lassen sich dabei gut untersuchen und kontrollieren. Chemie- und Biotechnik-Firmen nutzen solche Chips routinemäßig

Wednesday, July 11, 2007

Fetozid als Folge des Embryonenschutzgesetzes

Im Jahre 2004 sind in Deutschland 222 in vitro erzeugte Embryonen später im Mutterleib getötet worden. Das hat die Auswertung von Daten aus dem deutschen IvF-Register ergeben.

Das Ergebnis sei eine unbeabsichtigte Folge des in Deutschland derzeit geltenden Embryonenschutzgesetzes (ESG), kritisierten Reproduktionsmediziner bei der Tagung der Europäischen Gesellschaft für Fortpflanzungsmedizin in Lyon.

Denn nach dem Gesetz müssen alle im Reagenzglas gezeugten Embryonen in die Gebärmutter übertragen werden. Das sind häufig drei Embryonen, sagte Professor Ricardo Felberbaum vom Klinikum Kempten zur "Ärzte Zeitung".

Aufgrund des bei Mehrlingsschwangerschaften erhöhten Risikos für Komplikationen wie Frühgeburten wird vor allem bei Drillingen gelegentlich ein Fetus getötet, um die Überlebenschancen für die anderen Kinder zu erhöhen. Das geschieht meist um die zwölfte Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt seien die Feten bereits schmerzempfindlich, so Felberbaum.

Wie viele in vitro gezeugte Kinder tatsächlich im Mutterleib getötet werden, wurde nach Angaben von Felberbaum erstmals in Frankreich untersucht. Hier wurden 2003 etwa 160 IvF-Feten in utero getötet. Daraufhin wurden auch für Deutschland Daten erhoben, und zwar für 2004: Es gab 222 Fetozide bei IvF-Kindern. Das ist nach Angaben von Felberbaum nicht akzeptabel. Er plädiert für eine umfassende Änderung des ESG, um solche Auswüchse zu verhindern.

Friday, July 06, 2007

Präimplantationsdiagnostik verschlechert die Schwangerschaftsraten

Die Entnahme einzelner Zellen aus einem frühen Embryo zur Präimplantationsdiagnostik ist offenbar nicht so ungefährlich für den Embryo, wie dies bisher von Reproduktionsmedizinern angenommen wurde. Eine randomisierte kontrollierte Studie im New England Journal of Medicine (2007; 357: 9-17) belegt eine deutlich verminderte Geburtenrate nach In-vitro-Fertilisation (IVF) und stellt damit eine in den letzten Jahren stark ausgeweitete Variante der Präimplantationsdiagnostik, das Präimplantationsscreening, infrage.

Bei der Präimplantationsdiagnostik suchen die Ärzte gezielt nach genetischen Fehlern, die zu Fehlbildungen oder erblichen Stoffwechselstörungen des Kindes führen würden. Diese Indikationen sind relativ selten. Wesentlich häufiger sind die Anlässe für ein Präimplantationsscreening. Es soll generell die Überlebenschancen des Embryos abschätzen. Diese sind deutlich vermindert, wenn eine Aneuploidie vorliegt. Nur wenige Trisomien oder das Turner-Syndrom sind nämlich lebensfähig.

Die anderen bei der IVF (und wohl auch in der Natur) keineswegs seltenen Chromosomenaberrationen zeigen dagegen einen bevorstehenden Abort an. Diese Embryonen gar nicht erst zu transferieren, sollte nicht nur Trisomien vermeiden, sondern die Erfolgsrate der IVF (oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion) insgesamt erhöhen, argumentieren die Reproduktionsmediziner, wenn sie die zwischen 3.000 und 5.000 US-Dollar teure Methode anbieten oder sogar von informierten Frauen mit Kinderwunsch dazu gedrängt werden.

Doch die von Sebastiaan Mastenbroek von der Universität Amsterdam und Mitarbeitern durchgeführte Studie konnte die erhofften Vorteile nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil: Von den 206 Frauen, bei denen gezielt aneuploidiefreie Embryonen transferiert wurden, brachten 49 (24 Prozent) wenigstens ein lebendiges Kind zur Welt. In der Vergleichsgruppe von 106 Frauen, bei denen auf ein Präimplantationsscreening verzichtet worden war, waren es dagegen 71 (35 Prozent). Der absolute Unterschied von 11 Prozent bedeutet, dass auf 9 Frauen mit Präimplantationsscreening eine Schwangerschaft weniger zu dem erhofften Ergebnis führt (Number Needed to Treat 9).

Es sei deshalb besser, ganz auf diese Diagnostik zu verzichten, meint der Editorialist John Collins (NEJM 2007; 357: 61-63), wohingegen in der Pressemitteilung der European Society for Human Reproduction and Embryology (ESHRE) noch über die möglichen Ursachen spekuliert wird. Ist die geringere Erfolgsrate wirklich die Folge einer Embryoschädigung durch die Präimplantationsdiagnostik? Oder könnte die Technik, die derzeit nicht alle Chromosomenaberration erfasst, noch nicht ausgereift sein? Oder sollte es bei vielen Embryonen einen Mosaizismus geben?

Was immer die Ursache sein mag, für viele Reproduktionsmediziner bedeuten die Ergebnisse, so sie denn beachtet werden, einen gewissen Verlust auf der Einnahmenseite. Nach Zahlen eines Konsortiums der ESHRE zum Präimplantationsscreening wurden im europäischen IVG-Register im Jahr 2003 mehr als 1.700 IVF-Zyklen nach Präimplantationsscreening durchgeführt. Die wirkliche Zahl könnte höher sein, da nur 50 Zentren ihre Zahlen meldeten. Nach einer jüngsten Umfrage in den USA, an der sich aber nur 45 Prozent der Zentren beteiligten, soll das Präimplantationsscreening dort im Jahr 2005 insgesamt 2.197 Mal durchgeführt worden sein.

Die Indikation dürfte nicht in allen Fällen das Alter der Frau gewesen sein. Das Präimplantationsscreening wird auch jüngeren Frauen nach mehrmaligen Fehlgeburten oder anderen Misserfolgen der IVF (oder ICSI) angeboten. Doch auch hier ist der Sinn der Diagnose durch die jetzigen Ergebnisse infrage gestellt, zumal – einmal mehr – eine Technik eingeführt wurde, ohne sie vorher in Studien ausreichend zu testen.

Wednesday, June 20, 2007

Guter Anlass für eine neue Diskussion

Die Ärztezeitung nimmt die erfreulichen Ergebnisse der PID zum Anlass, erneut eine Diskussion zur PID in Deutschland anzustoßen: "Wenn die Technik der In-vitro-Fertilisation als eine Möglichkeit akzeptiert wird, Paaren den Kinderwunsch zu erfüllen, dann sollte ihnen auch die Möglichkeit nicht verwehrt werden, weitgehend ausschließen zu können, ein Kind mit schwerer genetischer Erkrankung zu bekommen. Das ist einer Abtreibung auf jeden Fall vorzuziehen."

Monday, June 18, 2007

Keine Risiken durch Präimplantationsdiagnostik

Das Untersuchen von Embryos nach genetischen Erkrankungen birgt keine größeren Risiken in sich als eine normale künstliche Befruchtung. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie der Université Libre de Bruxelles gekommen. Das Team um Ingeborg Liebaers analysierte die Daten von 583 Kindern, die nach einer Präimplantationsdiagnostik (PGD) geboren wurden. Es gab immer wieder Sicherheitsbedenken, da das Verfahren noch relativ neu ist und dafür einem rund drei Tage alten Embryo eine Zelle entnommen werden muss. Die Ergebnisse der Studie wurden auf einer Tagung der European Society of Human Genetics jetzt der Öffentlichkeit präsentiert.

563 der 583 untersuchten Kinder kamen lebend auf die Welt. Sie verfügten über ein ähnliches Geburtsgewicht wie jene Kinder, die nach einer normalen künstlichen Befruchtung oder nach einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) geboren wurden. Im Alter von zwei Monaten schienen die Kinder gleich gesund zu sein. Die Anzahl der Geburtsschäden oder der Missbildungen lag ebenfalls in einem vergleichbaren Bereich. Ingeborg Liebaers, die leitende Wissenschaftlerin erklärte, dass jedoch die Sterberate vor der Geburt weiter zu untersuchen sei, da sie höher als bei IVF- und ICSI-Kindern war. Bei den meisten Todesfällen handelte es sich um Mehrfachschwangerschaften, wie Zwillinge oder Drillinge, ein Umstand, der laut der Forscherin wichtig sein könnte.

PGD wurde erstmals 1990 eingesetzt. Befruchtete Eizellen werden auf genetische Krankheiten hin untersucht, damit wie bei einer herkömmlichen künstlichen Befruchtung ein gesunder Embryo eingepflanzt werden kann. In Großbritannien ist PGD bereits für mehr als 50 genetische Erkrankungen zugelassen.

Wednesday, June 06, 2007

Immer mehr Länder erlauben die Präimplantationsdiagnostik

Was in Deutschland weiterhin aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 nicht erlaubt ist, wird jetzt - wie bereits in einigen anderen Ländern - auch in Schweden schon bald Realität sein: Die Behörden haben dort erstmals einer Präimplantationsdiagnostik (PID) mit HLA-Typisierung zugestimmt. Bei dieser PID-Methode erfolgt die Auswahl des künstlich gezeugten Embryos in der Kulturschale anhand der Gewebeverträglichkeits-Merkmale HLA (human leukocyte antigen, HLA-Typisierung).

Ausgewählt werden soll in Schweden dabei jetzt ein Embryo nach einer In-vitro-Fertilisation danach, ob seine Blutstammzellen nach der Geburt als Transplantat für seinen kranken Bruder geeignet sind. Der kranke Junge hat Medienberichten zufolge eine Stoffwechselkrankheit.
PID mit HLA-Typisierung wurde 2001 erstmals genutzt

Die Möglichkeit, Embryonen anhand von HLA-Merkmalen auszuwählen, gibt es erst seit wenigen Jahren.

2001 ist die PID mit HLA-Typisierung weltweit erstmals genutzt worden, und zwar in den USA (JAMA 285 / 24, 2001, 3130). Auch damals wollten die Eltern - wegen einer Anämie eines ihrer Kinder - ein gesundes Kind, das dann Knochenmark-Stammzellen spenden konnte. Das erkrankte Kind hatte eine Fanconi-Anämie, eine der am schwersten verlaufenden Formen der angeborenen Blutarmut.

2002 wurde die PID mit HLA-Typisierung auch in Großbritannien erstmals genutzt. Bis dahin durfte die PID - ohne Typisierung - dort lediglich zum Ausschluss schwerer genetisch bedingter Krankheiten angewandt werden.
Auch Test auf nicht genetische Merkmale ist möglich

In Großbritannien entschied 2002 die zuständige Aufsichtsbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), dass die PID mit HLA-Typisierung grundsätzlich genutzt werden dürfe, um genetisch geeignete Blut- oder Gewebespender aus mehreren Embryonen nach einer In-vitro-Fertilisation zu zeugen. Damals hatte eine Familie aus Nottingham um die Erlaubnis gebeten, mit Hilfe der In-vitro-Fertilisation ein als Blut- oder Gewebespender geeignetes Kind zu zeugen. Ein anderes Kind der Familie litt an Beta-Thalassämie. Patienten mit dieser Erkrankung sprechen gut auf die Transplantation von Nabelschnurblut an, in dem Stammzellen enthalten sind.

2003 wurde in Großbritannien schließlich ein weiteres Kind geboren, das als Embryo anhand seiner Gewebemerkmale ausgewählt und in den Uterus übertragen worden war. Zellen seines Knochenmarks sollten für die Therapie seines an Anämie erkrankten Bruders genutzt werden.

Im Gegensatz zur PID mit HLA-Typisierung, bei der also ein Embryo anhand von Gewebemerkmalen ausgewählt wird, ist die PID zur Gen-Untersuchung in Europa bereits in vielen Staaten zugelassen, außer in Schweden und Großbritannien etwa auch in Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Spanien und Ungarn.

Mit einer weiteren PID-Variante ist es möglich, eine nicht genetische Erkrankung zu erkennen, und zwar die Neugeborenen-Anämie durch Antikörper gegen das Rhesusmerkmal. Rhesus-negative Frauen, die von einem Rhesus-positiven Mann ein Kind bekommen, entwickeln Antikörper gegen das Merkmal, wenn auch das Kind Rhesus-positiv ist. Das ist bei etwa zwei Prozent dieser Frauen der Fall und gefährdet die künftigen Feten. Erstmals ist diese PID-Methode Ende 2003 in Australien angewandt worden.

Bei der Methode wurden die Embryonen auf das Rhesus-Merkmal untersucht. Drei der zwölf untersuchten Embryonen waren Rhesus-negativ und wurden in die Gebärmutter übertragen. Die 27jährige Australierin, der die Embryonen in die Gebärmutter übertragen wurden, bekam schließlich ein gesundes, Rhesus-negatives Mädchen. Die Frau hatte bereits ein Kind mit hämolytischer Anämie. Deshalb hatte sie nach In-vitro-Fertilisation die PID-Variante vornehmen lassen.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird dem Embryo üblicherweise eine einzelne Zelle entnommen, und zwar wenn er etwa drei Tage alt ist. Durch die Zellteilungen besteht der Embryo dann aus acht bis zwölf Zellen. Die entnommene embryonale Zelle wird dann genetisch untersucht. Damit soll Paaren geholfen werden, die bereits ein genetisch erkranktes Kind haben oder ein erhöhtes Risiko für die Vererbung schwerer Erbkrankheiten tragen. Statt nur einer Zelle können offenbar auch mehrere Zellen für die Gen-Diagnostik entnommen werden. Eine in einigen Ländern zunehmend praktizierte Alternative bei der PID ist die Biopsie einer Blastozyste - also eines Embryos im Alter von etwa fünf Tagen -, die ebenfalls vor der Implantation in den Uterus vorgenommen wird. Dabei werden zehn Zellen auf einmal entnommen. Für die Gesundheit des Embryos soll das Wissenschaftlern zufolge keinen Unterschied machen.